Erste Hilfe und medizinische Versorgung
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Richtig auf Krankheiten oder Unfälle reagieren
Es gestaltet sich für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit insbesondere für Teamer*innen von Freizeitmaßnahmen nicht immer einfach, richtig auf Krankheiten oder Unfälle bei den zu betreuenden Minderjährigen zu reagieren.
In diesem Handout, erstellt von Rechtsanwalt Stefan Obermeier wird über Erste-Hilfe, Gesundheitsfürsorge und Medikamentengabe in der Kinder-und Jugendarbeit informiert:
Für eine individuelle Aufsichtsführung ist es unerlässlich, dass bei den Eltern/Sorgeberechtigten einige wichtige Informationen zu evtl. persönlichen und gesundheitlichen Besonderheiten des Kindes/Jugendlichen abgefragt werden. Hierfür hat Rechtsanwalt Stefan Obermeier ein Formular entwickelt:
Der Umgang mit Medikamenten
- Alle Medikamente, die die Teilnehmer*innen mitbringen, werden von den Freizeitleiter*innen eingesammelt (Ausnahme: Asthmasprays, Insulin, etc.).
- Die Medikamente müssen so aufbewahrt werden, dass sie Kindern nicht zugänglich sind. Dies ist meist nur im Zimmer der Freizeitleiter*innen möglich. Die Medikamente werden mit dem Namen des Kindes versehen, damit man sie für den Gebrauch schnell findet.
- Vor allem lebenserhaltende Medikamente müssen dem Chaos in den Teilnehmerzimmern entzogen werden, da man sie sonst dort eventuell nicht findet, wenn man sie braucht.
- Medikamente, die vom Arzt verschrieben und regelmäßig genommen werden müssen, werden nur von den Freizeitleiter*innen verabreicht.
- Im Zimmer der Freizeitleiter*innen sollte ein Plan hängen, aus dem genau hervorgeht, wenn, wer, was wie lange zu nehmen hat.
- Die Einnahme wird jedes Mal dokumentiert, so dass jede(r) Betreuer*in sofort sieht, wer seine Medikamente schon bekommen hat.
Formulare zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen
in die Staaten des Schengener Abkommens:
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung- Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens
für Reisen in andere Länder:
Welche Medikamente betroffen sind, weiß der behandelnde Arzt.
Gesundheitsämter in Deutschland
Auskünfte und Informationen erhaltet ihr auch bei den deutschen Gesundheitsämtern. Eine Liste der Ämter findet ihr hier: